Liebe Angelfreunde,
Fanglisten sind die wesentliche Erkenntnisgrundlage dazu, losgelöst von den einzelnen Anglerinnen und Anglern, Erkenntnis über Fischentnahmen aus den Pachtgewässern und damit für zukünftige Besatzmaßnahmen zu gewinnen.
Die in den Fanglisten erfassten Fischentnahmen sind die Datenbasis für die jährliche zu erstellende Fangstatistik, die der Fischereibehörde und den Verpächtern der Fischereirechte (Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal und Fischereigenossenschaft Euskirchen) vorzulegen ist.
Die Fangliste dient also nicht zur Kontrolle der Anglerinnen und Angler.
Ihr alle könnt mithelfen, dass der Fischereiverein Euskirchen e.V. seiner gesetzlichen Verpflichtung zur fischereilichen Hege an den Pachtgewässern ordnungsgemäß nachkommen kann. Dazu müssen Fanglisten ehrlich, vollständig und mit der nötigen Sorgfalt ausgefüllt und abgegeben werden.
Hierzu bieten wir unterhalb dieser Zeilen:
1. eine Anleitung zum Ausfüllen der Fangliste als PDF Dokument.
2. die aktuelle Version der auszufüllenden Fangliste als PDF Dokument.