Besatzmaßnahme in der Steinbachtalsperre

Besatzmaßnahme in der Steinbachtalsperre
Besatz mit Jungfischen

Euskirchen – Trotz der Einschränkungen durch die Verordnungen zur Corona-Pandemie, erfolgte auch in diesem Jahr eine Besatzmaßnahme des Fischerei-Vereins Euskirchen e.V. an der Steinbachtalsperre und dem dazugehörigen Vorstau. Unter Beachtung der Regelungen zur Pandemie, hatten sich am 17. November 2020 fünf Vereinsmitglieder zum Besatz an der Steinbachtalsperre eingefunden.

In den Vorstau wurden 50 einsömmerige Hechte (H1), 50 zweisömmerige Schleien (S2), 60 zweisömmerige Wildkarpfen (K2) und 150 einsömmerige Zander (Z1) eingesetzt. Im Hauptsee erfolgte der Besatz mit 200 einsömmerige Bachforellen (Bf1), 200 zweisömmerige Schleien (S2), 250 zweisömmerige Wildkarpfen (K2) und 200 einsömmerige Hechte (H1) sowie, 500 einsömmerige Zander (Z1).

Bereits seit 1957, insbesondere aber seit der Sanierung des Staudamms 1988 bis 1990, führt der Verein jährlich Besatzmaßnahmen in der Steinbachtalsperre und dem dazugehörigen Vorstau durch. Im Laufe der Zeit haben sich die Besatzmaßnahmen geändert. Spielte früher ausschließlich der Wunsch der Angler die ausschlaggebende Rolle, liegen dem Besatz heute fischereiökologische Erfordernisse zu Grunde. Die Besatzmaßnahmen wurden in den letzten Jahren stets mit den Fischereibehörden abgestimmt, um eine der gesetzlichen Hegeverpflichtung entsprechende Besetzung durchzuführen. Die Grundlage dafür ist der Besatzplan des Vereins. Der Verein ist gesetzlich verpflichtet, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen, heimischen Fischbestand zu erhalten und zu hegen. Daran ist der Besatz mit der Anzahl und auch der Größe an Friedfischen und Raubfischen angepasst. Die Wünsche der Angler spielen dabei nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Faktoren für den Besatzplan sind nicht nur die entnommenen Fische anhand der Fanglisten (dabei werden mehrere Jahre betrachtet), sondern vielmehr die Größe und die Beschaffenheit des Gewässers (Reproduktionsmöglichkeiten, Sauerstoffgehalt, Temperatur, Schwebstoffe) und einige weitere Punkte sowie Erkenntnisse der oberen Fischereibehörde. Besonders die Fanglisten sind ein Nachweis der entnommenen Fische und sind daher von hoher Bedeutung. Bei den Vereinsmitgliedern und bei den Gastanglern mit Jahreskarte ist es kein Problem die Fanglisten zu erhalten. Allerdings werden auch Tageskarten an Gastangler ausgegeben. Hier ist der Rücklauf an Fanglisten äußerst gering. So wurden in diesem Jahr bereits rund 900 Tageskarten an Gastangler abgegeben. Leider ist hier der Rücklauf an Fanglisten sehr gering. Auf der Grundlage der Fanglisten wird der Besatzplan erstellt und die Besatzvoranmeldung wird von der oberen Fischereibehörde bei der Bezirksregierung Köln überprüft.

Für den Erfolg von Besatzmaßnahmen ist bereits die richtige Durchführung des Besatzes mit ausschlaggebend. So hängt dies von der Fischart und der bereits erreichten Größe der Besatzfische ab. Hechte müssen wegen der kannibalistischen Veranlagung stets einzeln in größeren Abständen ausgesetzt werden. Schleien und Karpfen werden schwarmweise an mehreren Stellen verteilt ausgebracht. Die Bachforellen sind ebenfalls aufgeteilt an verschiedenen Stellen auszubringen. Zander können in kleinen Trupps ausgesetzt werden.

Text: Walter J. Fröhler

Bild:  Archiv Walter J. Fröhler