Hegeplan Erft 2017-2022 genehmigt
Euskirchen – Der Hegeplan für die Erft im Fischereibezirk Euskirchen für die Jahre 2017 bis 2022 ist ohne Auflagen und Bedingungen genehmigt worden.
Im Frühjahr 2016 hat die Fischereigenossenschaft Euskirchen (FG Euskirchen) mit tatkräftiger Unterstützung des Fischerei-Vereins Euskirchen e.V. (FV Euskirchen) den Hegeplan für die Erft im Fischereibezirk Euskirchen für die Jahre 2017 bis 2022 aufgestellt. Die dazu erforderlichen Fischbestandsdaten hat die FG Euskirchen zusammen mit dem FV Euskirchen durch die Elektrobefischungen in der Erft im Herbst 2015 gewonnen (Mitgliederbrief 19/2016 Nr. 4). Der Entwurf des Hegeplans ist mit dem FV Euskirchen und der für die Genehmigung zuständigen oberen Fischereibehörde bei der Bezirksregierung Köln (OFB Köln) im Vorfeld des offiziellen Genehmigungsverfahrens abgestimmt worden.
Den am 6. April 2016 vorgelegten Hegeplan hat die OFB Köln mit Bescheid vom 5. August 2016 ohne Auflagen und Bedingungen genehmigt. Das war bei den drei in der Vergangenheit erstellten Hegeplänen anders. Jede Genehmigung war mit mehr oder weniger vielen Auflagen und Bedingungen verbunden, die sich insbesondere mit der nachhaltigen Ertragsfähigkeit (= Höchstzahl der Angler) und dem Fischbesatz befassten.
Das 2013 erstellte und fortan konsequent umgesetzte Brütlingskonzept sowie die Dokumentation seiner Umsetzung erfüllen offensichtlich die Anforderungen, die die OFB Köln an eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der gesetzlichen Hegeverpflichtung stellt, so dass Auflagen und Bedingungen bei der Genehmigung des Hegeplans nicht erforderlich waren. Mit den Hegemaßnahmen in der Erft ist der FV Euskirchen zumindest für die Laufzeit des Hegeplans gut aufgestellt.
Text: Jürgen Ewald
Bild: Walter J. Fröhler