Kontinuierliche Besatzmaßnahmen in der Steinbachtalsperre

Steinbach im Herbst
Steinbach im Herbst

Euskirchen – Die in den vergangenen Jahren stetigen Besatzmaßnahmen des Fischerei-Vereins Euskirchen e.V. wurden in diesem Jahr weiter fortgeführt. Bereits im Frühjahr wurden zusammen 4.500 Bachforellenbrütlinge in die Erft, den Erftmühlenbach und den Veybach eingesetzt. Am 18. November 2016 erfolgte nun der Besatz in der Steinbachtalsperre und im Vorstau.

In den Vorstau wurden 50 einsömmerige Hechte (H1), 50 zweisömmerige Schleien (S2) und 150 einsömmerige Zander (Z1) eingesetzt. Im Hauptsee erfolgte der Besatz mit 200 einsömmerige Bachforellen (Bf1), 250 zweisömmerige Schleien (S2) und 500 einsömmerige Zander (Z1).

Bereits seit 1957, insbesondere aber seit der Sanierung des Staudamms 1988 bis 1990, führt der Verein jährlich Besatzmaßnahmen in der Steinbachtalsperre und dem dazugehörigen Vorstau durch. Im Laufe der Zeit haben sich die Besatzmaßnahmen geändert. Spielte früher ausschließlich der Wunsch der Angler die ausschlaggebende Rolle, liegen dem Besatz heute fischereiökologische Erfordernisse zu Grunde. Die Besatzmaßnahmen wurden in den letzten Jahren stets mit den Fischereibehörden abgestimmt, um eine der gesetzlichen Hegeverpflichtung entsprechende Besetzung durchzuführen. Die Grundlage dafür ist der Besatzplan des Vereins Der Verein ist gesetzlich verpflichtet, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen, heimischen Fischbestand zu erhalten und zu hegen. Daran ist der Besatz mit der Anzahl und auch der Größe an Friedfischen und Raubfischen angepasst. Die Wünsche der Angler spielen dabei nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Faktoren für den Besatzplan sind nicht nur die entnommenen Fische anhand der Fanglisten (dabei werden mehrere Jahre betrachtet), sondern vielmehr die Größe und die Beschaffenheit des Gewässers (Reproduktionsmöglichkeiten, Sauerstoffgehalt, Temperatur, Schwebstoffe) und einige weitere Punkte sowie Erkenntnisse der oberen Fischereibehörde. Darauf aufbauend wir der Besatzplan erstellt und die Besatzvoranmeldung wird  von der oberen Fischereibehörde bei der Bezirksregierung Köln überprüft.

Für den Erfolg von Besatzmaßnahmen ist bereits die richtige Durchführung des Besatzes mit ausschlaggebend. So hängt dies von der Fischart und der bereits erreichten Größe der Besatzfische ab. Hechte müssen wegen der kannibalistischen Veranlagung stets einzeln in größeren Abständen ausgesetzt werden. Schleien werden schwarmweise an mehreren Stellen verteilt ausgebracht. Die Bachforellen sind ebenfalls aufgeteilt an verschiedenen Stellen auszubringen. Zander können in kleinen Trupps ausgesetzt werden.

Text und Bild: Walter J. Fröhler