Nachtangelverbot für Tageskartenangler
Euskirchen - Vom Fischerei-Verein Euskirchen wurde ein Nachtangelverbot für Angler mit Tagesfischereierlaubnisscheinen verfügt. Somit besteht für diese Angler ab dem 1. Januar 2021 in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ein Angelverbot.
Zu dieser Maßnahme sah sich der Verein aus folgenden Gründen gezwungen. Nicht nur die zunehmende Vermüllung rund um den Stausee, die allerdings nicht ausschließlich von den Anglern, sondern auch von den „Partygästen “ im Naherholungsgebiet Steinbachtalsperre verursacht wird, sondern insbesondere die massiv zugenommenen nicht waidgerechten Verhaltensweisen eines Teils der Tageskartenangler haben den Verein als Pächter der Fischereirechte an der Steinbachtalsperre gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, um diesem Treiben Einzelner Einhalt zu gebieten.
Als Pächter der Fischereirechte ist der Verein vertraglich gezwungen das waidgerechte Verhalten der Angler durchzusetzen. Nicht nur, dass in den ausgewiesenen Schongebieten geangelt wurde, auch das Betretungsverbot der Kunstbauten, wie Dammböschungen am Hauptdamm, der Badeanstalt und im Einlaufbereich wurden missachtet. Weiterhin wurden untermaßige Fische, bei denen ein zurücksetzten ins Gewässer nicht mehr möglich war, keiner sinnvollen Verwertung zugeführt, sondern zerstückelt in den Papierkörben rund um den Hauptsee entsorgt, was zur Folge hatte, dass es zeitweise zu erheblichen Geruchsbelästigungen gekommen ist, von den möglichen hygienischen Folgen ganz zu Schweigen.
All dies geschah unter dem Deckmantel und Schutz der Dunkelheit. Das der Verein eine durchgehende 24-stündige Kontrolle nicht gewährleisten kann, hat wohl einige “Sportsfreunde” dazu verleitet, die auf unseren Tagesscheinen abgedruckte Gewässerordnung, zu missachten und solche Übertretungen zu riskieren. Der Verein betont ausdrücklich, dass sich der überwiegende Teil der Tageskartenangler an die Gewässerordnung hält und bedauert es außerordentlich wegen ein paar Unbelehrbaren solche Einschränkungen dann auch für Unbeteiligte ergreifen zu müssen.